ist die für Sie richtige Lösung allein vielleicht nur schwer zu finden.
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Jahre Erfahrung
Psychologische Praxis
Mag. Rainer Stiegler
Sie suchen eine kompetente psychologische Beratung, eine effektive Behandlung und professionelle Diagnostik in Linz oder in Salzburg? Bei mir sind Sie RICHTIG!
Außerdem bin ich:
- Klinischer- und Gesundheitspsychologe
- Kinder-, Jugend- und Familienpsychologe
- Kinder- und Jugendmentaltrainer
- Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Familienpsychologie
- Mitglied beim Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs - Landesverband Oberösterreich und Salzburg
- Wahlpsychologe für diagnostische Leistungen (Es zahlen fast alle Kassen für Befund und Diagnostik)
Meine Leistungen
Psychologische Beratung & Behandlung
Gerichtsgutachten
Vorträge & Workshops
Häufige Themen in meiner Praxis
- Angst, AD(H)S, Aggression
- Anspannung, Erschöpfung
- Trennung / Scheidung & Familie (auch im Gerichtskontext)
- Psychosomatische Beschwerden (Bettnässen, Einkoten, Bauchweh,...)
- Männerthemen
- Verhaltensauffälligkeiten
- Schul-/ Lernprobleme (Konzentration)
- Überlastung
- Jugendthemen
- Beziehungsprobleme
- Mobbing
- Soziale Unsicherheiten
- Erziehungsprobleme
- Depression, Frustration, Traurigkeit
- Einsamkeit / Isolation
- Persönlichkeitsentwicklung / Coaching
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Praxen
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Jahre Erfahrung
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Herzblut
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Klient*innen
"Du weißt bereits alles!
Achte auf die Zeichen!"
Meine Aus- und Weiterbildungen
Studium der Psychologie (NAWI Salzburg)
Ausbildung zum Qualitätsbeauftragten für Klein- und Mittelbetriebe
Weiterbildung zum Klinischen- und Gesundheitspsychologen,
Zertifizierung BÖP 2005
Praxisgründung
Zertifizierung Kinder- und Jugendmentaltrainer
Kinesiologische Ausbildungen
Kinder- Jugend- und Familienpsychologe, Zertifizierung BÖP
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Familien-, Kinder-, Jugendpsychologie
Häufig gestellte Fragen
Der Klinische- und Gesundheitspsychologe hat Psychologie studiert (der Psychotherapeut nicht zwingend) und im Anschluss eine fachspezifische Weiterbildung in Klinischer- und Gesundheitspsychologie absolviert. Diese ermöglicht es ihm, mit Hilfe von wissenschaftlich fundierter Testmethodik einerseits und der breiten Auswahl von Interventionsformen andererseits individuell abgestimmte Behandlungen zu setzen bzw. psychologische Begutachtungen zu erstatten.
Meine oberste Prämisse – Sie sollen sich in den Sitzungen bei mir wohlfühlen und absolut darauf vertrauen können, dass Besprochenes wertschätzend im Praxisraum bleibt! Einzige Gründe für ein Abweichen der Verschwiegenheitspflicht:
-Sie bitten mich um einen schriftlichen Befund z. B. für den behandelnden Arzt oder bspw. die Schule
-ich wurde vom Gericht als Sachverständiger in einem laufenden pflegschaftsgerichtlichen Verfahren bestellt (> Auskunftspflicht ggü. dem Gericht)
-akute Selbst- oder Fremdgefährdung
Sie können mit mir über alles reden!
Das Erstgespräch findet (mit Ausnahme von Paarberatung) im Einzelsetting statt. In meiner langjährigen Behandlungserfahrung hat sich gezeigt, dass die Behandlung ganz unabhängig von der Thematik ihren besten Verlauf nimmt, wenn genügend Zeit für das Erstgespräch (Sondierung; Anamnese) und die folgenden Einzelsitzungen besteht. Meist findet schon im Erstgespräch eine erste Zielklärung statt. Weiters wird geklärt, welche Schritte (z. B. Diagnostik mit Befund, sozial-kognitives Training oder andere Interventionsformen der klinischen Psychologie) bzw. welche Settings (alleine, mit oder ohne Kind(er) bzw. PartnerIn etc.) in Ihrem Fall sinnvoll sind.
Das Honorar für eine Sitzung (45 Minuten) variiert je nach Setting und bewegt sich zwischen 120 € und 150 €.
Ich bitte um Verständnis, dass bei sehr kurzfristigen Terminabsagen ein Teilbetrag oder das gesamte Honorar in Rechnung gestellt werden muss. (Absage innerhalb 48 Stunden > 50 % des vereinbarten Sitzungshonorars. Absage innerhalb 24 Stunden > 100 % des Honorars).
Jeder kann ein Privatgutachten in Auftrag geben, beim gewünschten Gutachter. Dieses Gutachten muss, wie auch das Gerichtsgutachten, fachlich richtig und objektiv sein. Privatgutachten werden bspw. zur Vorbereitung auf einen Gerichtsprozess (oder auch zur Abwägung, ob man einen Gerichtsprozess in Gang setzen will) in Anspruch genommen. Dieses Gutachten kann in der Verhandlung als Beweismittel vorgebracht werden, hat allerdings meist weniger Gewicht (im Rahmen der freien Beweiswürdigung durch den Richter), als ein Gerichtsgutachten. Privatgutachten werden auch beauftragt, um ein Gerichtsgutachten zu überprüfen. Gerichtsgutachten werden vom zuständigen Richter in Auftrag gegeben.
Ja! Seit 01.01.2024 ist per Gesetz beschlossen, dass klinisch-psychologische Leistungen von den Krankenkassen unterstützt werden.